Kfz Gutachter Rothmer

Warum sollten Sie bei einem Unfallschaden niemals nur der Versicherung vertrauen?

Ein Unfall ist schnell passiert – auf dem Parkplatz in Dietfurt an der Altmühl, im Stadtverkehr oder beim Rückwärtsfahren. Der erste Anruf nach dem Schreck geht oft direkt an die Versicherung. Die reagiert meist schnell, freundlich und hilfsbereit. Ein Gutachter wird „kostenlos“ angeboten, die Werkstatt ist schon organisiert – alles scheint geregelt. Doch genau hier liegt ein häufiger Denkfehler: Die Versicherung handelt nicht in Ihrem, sondern in ihrem eigenen Interesse.

Wer sich nach einem Unfall ausschließlich auf die Versicherung verlässt, riskiert, dass wichtige Schadenpositionen wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder verdeckte Schäden nicht vollständig berücksichtigt werden. Auch die Höhe der Erstattung kann geringer ausfallen, wenn das Gutachten nicht unabhängig erstellt wurde.

In diesem Blogartikel zeige ich Ihnen, warum Sie bei einem Unfallschaden nicht nur auf die Versicherung hören sollten – und wie Sie Ihre Rechte mit einem unabhängigen Kfz Gutachten durch Kfz Gutachter Rothmer sichern. Sie erfahren, wo typische Kürzungen erfolgen, welche Rolle die Gutachterwahl spielt und wie Sie sich langfristig vor finanziellen Nachteilen schützen.

Die Versicherung verfolgt eigene Interessen – und das ist kein Vorwurf

Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr Ziel ist es, Schadenkosten zu reduzieren. Das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar – aber für Sie als Geschädigter nicht vorteilhaft. Denn: Je günstiger ein Schaden für die Versicherung reguliert wird, desto mehr spart sie ein. Das geschieht durch gekürzte Positionen, niedrigere Stundensätze oder unvollständige Gutachten.

Viele Versicherungen arbeiten mit Partnerwerkstätten und eigenen Gutachtern zusammen. Diese sollen die Kosten möglichst gering halten. Dabei wird oft nicht geprüft, ob die tatsächlichen Reparaturmethoden dem Herstellerstandard entsprechen oder ob die Schadenhöhe vollständig dokumentiert ist.

Die folgende Übersicht zeigt typische Maßnahmen der Versicherung zur Kostensenkung:

Maßnahme der VersicherungMögliche Folge für Geschädigte
Verweis auf PartnerwerkstattEinschränkung bei Wahl der Reparaturmethode
Kürzung von VerbringungskostenZusätzliche Kosten bleiben am Geschädigten hängen
Ausschluss von UPE-AufschlägenErsatzteile werden zu niedrig kalkuliert
Pauschale Erstattung statt GutachtenVerlust von Nutzungsausfall oder Wertminderung

Diese Mechanismen sind juristisch zulässig – es sei denn, Sie setzen dem ein neutrales Gutachten entgegen.

Versicherungsgutachter sind nicht unabhängig – das müssen Sie wissen

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, ihren eigenen Gutachter zu beauftragen. Und sie glauben, ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger sei neutral. Das ist jedoch ein Irrtum. Denn der Versicherungsgutachter wird von der Versicherung bezahlt – und agiert in deren Auftrag. Auch wenn die Bewertung fachlich korrekt erscheint, kann sie entscheidende Punkte auslassen.

In meiner Praxis als Kfz Gutachter Rothmer habe ich schon häufig Fälle gesehen, in denen wichtige Schadenpositionen wie die Wertminderung, der Nutzungsausfall oder Reparaturwege nicht korrekt berücksichtigt wurden. Auch verdeckte Schäden wurden oft nicht begutachtet, weil der Gutachter das Fahrzeug gar nicht vollständig vor Ort untersucht hat.

Im Überblick erkennen Sie die Unterschiede zwischen Versicherungs- und freien Gutachtern:

KriteriumVersicherungsgutachterUnabhängiger Gutachter
AuftraggeberVersicherungGeschädigter
ZielsetzungKosten senkenSchaden vollständig erfassen
Berücksichtigung aller PositionenOft eingeschränktVollständig und nachvollziehbar
NeutralitätEingeschränkt durch InteressenlageObjektiv, unabhängig, weisungsfrei

Ein unabhängiges Gutachten bringt Sie in eine starke Verhandlungsposition – gegenüber der Versicherung oder vor Gericht.

Kürzungen ohne Begründung – wie Versicherungen tricksen

In vielen Fällen werden Positionen aus dem Gutachten einfach gestrichen – ohne fundierte Begründung. Das betrifft z. B. Verbringungskosten zur Lackiererei, Kleinteilezuschläge oder Stundensätze. Oft werden auch veraltete Restwertbörsen herangezogen, um den Wiederbeschaffungswert zu drücken. Solche Kürzungen sind nicht immer zulässig – aber ohne technische Gegenargumente schwer angreifbar.

Ich als unabhängiger Gutachter analysiere nicht nur den Schaden, sondern stelle Ihnen bei Bedarf auch eine technische Stellungnahme zur Verfügung – damit Sie oder Ihr Anwalt fundiert auf Kürzungen reagieren können.

Nachfolgend finden Sie typische Kürzungspositionen durch Versicherungen:

Position im GutachtenBegründung der VersicherungFachlich korrekte Einschätzung
Verbringungskosten„Nicht ortsüblich“Tatsächlich regelmäßig angefallen
UPE-Zuschläge„Nicht branchenüblich“Hersteller verlangt diese Aufschläge
Stundenverrechnungssätze„Regionale Durchschnittswerte“Werkstattpreise müssen realistisch angesetzt werden
Wertminderung„Keine Relevanz bei älteren Fahrzeugen“Auch bei älteren Fahrzeugen möglich

Nur wer diese Kürzungen erkennt und fachlich begründet zurückweist, erhält am Ende, was ihm zusteht.

Fiktive Abrechnung, Nutzungsausfall & Co. – was ohne Gutachten fehlt

Ein Schaden ist mehr als nur ein Blechschaden. Wer den Schaden nicht reparieren lässt, kann ihn fiktiv abrechnen. Doch diese Auszahlung erfolgt nur auf Basis eines anerkannten Gutachtens – nicht mit einem Kostenvoranschlag. Ebenso verhält es sich mit der Nutzungsausfallentschädigung: Sie wird nur dann gezahlt, wenn die Ausfallzeit im Gutachten angegeben ist.

Auch Wertminderung wird bei älteren oder hochwertigen Fahrzeugen oft vergessen – obwohl sie rechtlich zusteht, wenn das Fahrzeug durch den Unfall an Marktwert verliert.

Die folgende Übersicht zeigt typische Positionen, die nur mit Gutachten geltend gemacht werden können:

SchadenpositionVoraussetzung zur Erstattung
Fiktive AbrechnungGutachten mit Netto-Reparaturkosten
NutzungsausfallIm Gutachten dokumentierte Ausfallzeit
WertminderungFachlich begründete Position im Gutachten
Beweisführung für verdeckte SchädenVollständige technische Dokumentation

Ohne diese Belege fehlt Ihnen die Grundlage, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Was tun nach dem Unfall – und warum zuerst der Gutachter zählt

Nach einem Unfall sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen – auch nicht von der gegnerischen Versicherung. Der erste Schritt nach der Beweissicherung sollte ein Anruf bei einem freien Kfz Gutachter sein. Ich komme direkt zu Ihnen – in Dietfurt an der Altmühl, Regensburg, Beilngries oder Umgebung – und begutachte das Fahrzeug vor Ort.

Ich dokumentiere den Schaden lückenlos, unabhängig und nach Herstellervorgaben. Sie erhalten das vollständige Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden – und haben damit eine starke Grundlage für die Kommunikation mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt.

Im Überblick erkennen Sie die wichtigsten Schritte nach einem unverschuldeten Unfall:

SchrittZiel & Nutzen
Schaden dokumentierenBeweise sichern (Fotos, Daten, Zeugen)
Unabhängigen Gutachter beauftragenNeutrale Bewertung und vollständige Beweissicherung
Gutachten an Versicherung übermittelnGrundlage für Regulierung & mögliche Nachverhandlungen
Bei Bedarf: Anwalt hinzuziehenJuristische Durchsetzung bei Kürzungen

So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche nicht untergehen.

Fazit – Vertrauen Sie auf Ihre Rechte, nicht nur auf die Versicherung

Eine schnelle Regulierung durch die Versicherung klingt verlockend – ist aber selten zu Ihrem Vorteil. Wer sich ausschließlich auf die Versicherung verlässt, riskiert finanzielle Verluste, Kürzungen und unvollständige Entschädigung. Mit einem unabhängigen Kfz Gutachter wie mir, Florian Rothmer, sichern Sie sich die Kontrolle über die Schadenabwicklung – objektiv, erfahren und rechtssicher.

Ich begleite Sie vom ersten Anruf bis zur letzten Auszahlung – mit Erfahrung, Fachwissen und voller Transparenz. Vertrauen Sie bei einem Unfallschaden nicht nur der Versicherung. Vertrauen Sie auf eine unabhängige Begutachtung.

Häufig gestellte Fragen zu Unfallschaden und Versicherung

Nach einem Verkehrsunfall setzen viele Geschädigte ihr Vertrauen in die Versicherung – oft aus Gewohnheit oder Unsicherheit. Doch wer nicht selbst aktiv wird, riskiert finanzielle Nachteile. Hier beantworte ich als unabhängiger Kfz Gutachter Rothmer die wichtigsten Fragen rund um das Thema Unfallschaden und Versicherung – ausführlich, verständlich und praxisorientiert.

Warum sollte ich nicht einfach der Versicherung des Unfallgegners vertrauen?

Weil die Versicherung des Unfallgegners nicht in Ihrem Interesse handelt. Sie verfolgt wirtschaftliche Ziele und möchte die Schadenregulierung möglichst kostengünstig abwickeln. Das bedeutet: Kürzungen, pauschale Angebote oder Empfehlungen zu Werkstätten und Gutachtern, die mit der Versicherung kooperieren. Ohne eigene Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter laufen Sie Gefahr, dass nicht alle Schadenpositionen berücksichtigt werden – etwa Nutzungsausfall, Wertminderung oder Reparaturkosten nach Herstellervorgabe.

Was ist der Unterschied zwischen einem freien und einem Versicherungsgutachter?

Ein freier Gutachter arbeitet ausschließlich im Auftrag des Geschädigten – also in Ihrem Sinne. Er dokumentiert den Schaden objektiv, prüft auf verdeckte Schäden und berücksichtigt auch wertrelevante Positionen wie Nutzungsausfall und Wertminderung. Ein Versicherungsgutachter hingegen steht im Dienst der Versicherung, die ihn bezahlt. Seine Bewertung ist häufig auf Kostenminimierung ausgerichtet – und damit nicht unbedingt zu Ihrem Vorteil. Ein freies Gutachten schafft Transparenz und stärkt Ihre rechtliche Position.

Wie erkenne ich, ob die Versicherung zu wenig zahlen will?

Typische Anzeichen sind Pauschalangebote („Wir zahlen Ihnen 500 € sofort“), fehlende Positionen im Gutachten (z. B. keine Wertminderung), niedrige Stundensätze oder die Weigerung, bestimmte Kosten zu übernehmen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Ansprüche nicht vollständig berücksichtigt wurden, lohnt sich immer die Prüfung durch einen freien Gutachter. Ich analysiere Ihr bestehendes Gutachten auf Wunsch kostenfrei und sage Ihnen, ob und wo Kürzungen ungerechtfertigt sind.

Was kostet mich ein eigener Gutachter – und wer übernimmt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen eigenen, unabhängigen Gutachter vollständig – inklusive Anfahrt, Begutachtung, Dokumentation und Gutachtenerstellung. Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihren eigenen Gutachter zu wählen. Ich rechne direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie keine Vorkasse leisten müssen. Nur bei klaren Bagatellschäden (unter ca. 750 €) ist die Erstattung nicht garantiert.

Muss ich das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen?

Nein, absolut nicht. Sie haben freie Werkstattwahl – auch dann, wenn die Versicherung Ihnen eine Partnerwerkstatt empfiehlt oder eine „Komplettabwicklung“ anbietet. Partnerwerkstätten arbeiten oft mit reduzierten Stundenverrechnungssätzen und führen Reparaturen nicht immer exakt nach Herstellervorgabe aus. Als unabhängiger Gutachter kann ich Ihnen die technischen Unterschiede erklären – und Sie entscheiden selbst, wem Sie Ihr Fahrzeug anvertrauen.

Wie hilft mir ein unabhängiger Gutachter, wenn es zu Kürzungen kommt?

Ich erstelle nicht nur das Gutachten, sondern unterstütze Sie auch im weiteren Verlauf: bei Rückfragen durch die Versicherung, bei strittigen Punkten oder wenn es zu Kürzungen kommt. In solchen Fällen fertige ich eine technische Stellungnahme an, die Ihre Position untermauert. Zusätzlich arbeite ich mit Verkehrsrechtsanwälten zusammen, die Ihre Ansprüche juristisch durchsetzen – auf Wunsch leite ich den Kontakt direkt weiter. So sind Sie sowohl technisch als auch rechtlich optimal abgesichert.