Ein Fuhrpark gehört heute für viele Unternehmen zum Tagesgeschäft – egal ob Handwerksbetrieb, Außendienst oder Logistik. Doch was viele Unternehmer in Dietfurt an der Altmühl und Umgebung unterschätzen: Mit jedem Firmenfahrzeug steigen auch die gesetzlichen Pflichten. Besonders die UVV-Prüfung sorgt regelmäßig für Unsicherheit – oft erst, wenn es zu spät ist. Dabei ist die regelmäßige Prüfung Pflicht und kann bei Verstößen rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Wird die UVV-Prüfung nicht korrekt durchgeführt, drohen Bußgelder, Probleme mit der Berufsgenossenschaft und im schlimmsten Fall sogar persönliche Haftung von Geschäftsführern oder Fuhrparkleitern. Kommt es zu einem Unfall mit einem unzureichend geprüften Fahrzeug, kann der gesamte Versicherungsschutz gefährdet sein – mit drastischen Folgen für das Unternehmen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge konkret bedeutet, welche Pflichten Unternehmer haben, wie oft die Prüfung durchgeführt werden muss – und warum die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen, unabhängigen Sachverständigen wie Kfz Gutachter Rothmer Ihnen Sicherheit, Effizienz und Rechtskonformität bringt.
Was genau ist die UVV-Prüfung und für wen gilt sie?
Die UVV-Prüfung ist die regelmäßige Sicherheitskontrolle von gewerblich genutzten Fahrzeugen. Sie basiert auf der DGUV Vorschrift 70 und ist für alle Unternehmen verpflichtend, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung stellen – unabhängig von Größe, Branche oder Anzahl der Fahrzeuge. Vom kleinen Handwerksbetrieb mit einem Transporter bis zum Konzern mit 50 Firmenwagen: Wer Fahrzeuge betreibt, trägt als Halter Verantwortung.
Diese Verantwortung umfasst unter anderem die Prüfung auf Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Arbeitssicherheit. Die UVV-Prüfung ist dabei unabhängig von TÜV oder HU – sie ergänzt diese gesetzlich vorgeschriebenen Checks und ist auf die betriebliche Nutzung ausgelegt.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Fahrzeuge UVV-pflichtig sind:
Fahrzeugtyp | UVV-Prüfung erforderlich? |
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Firmenwagen für Außendienst | Ja – unabhängig vom Halter oder Leasingmodell |
Werkstattfahrzeuge | Ja – regelmäßig zu prüfen |
Poolfahrzeuge mit wechselnden Nutzern | Ja – mit dokumentierter Kontrolle |
Privatwagen mit dienstlicher Nutzung | Ja – bei betrieblicher Nutzung > 50 % |
Die Pflicht zur UVV-Prüfung ergibt sich also nicht aus dem Besitz – sondern aus dem betrieblichen Einsatz.
Welche Prüfpflichten hat der Unternehmer oder Fuhrparkleiter konkret?
Viele Unternehmer sind überrascht, wie umfangreich die Halterpflichten tatsächlich sind. Die UVV-Vorgaben sehen eine Kombination aus technischen Prüfungen, Dokumentation und organisatorischen Maßnahmen vor. Wer glaubt, mit dem jährlichen TÜV sei alles erledigt, irrt leider gewaltig.
Konkret müssen die Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. Zusätzlich muss der Führerschein der Nutzer regelmäßig kontrolliert werden, und auch die UVV-Fahrerunterweisung gehört dazu – am besten ebenfalls jährlich. Alle Maßnahmen müssen dokumentiert und im Fall eines Unfalls vorzeigbar sein.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Halterpflichten:
UVV-Komponente | Verantwortung des Unternehmers |
---|---|
Fahrzeugprüfung (§ 57 DGUV 70) | Organisation & Beauftragung eines Sachkundigen |
Führerscheinkontrolle | Regelmäßige Prüfung & Dokumentation |
Fahrerunterweisung (§ 4 DGUV 1) | Inhaltlich richtige & jährliche Schulung |
Nachweisführung | Lückenlose Dokumentation der Maßnahmen |
Wer hier nicht regelmäßig aktiv wird, setzt sich rechtlichen Risiken aus – auch bei einem unverschuldeten Unfall.
Was wird bei der UVV-Fahrzeugprüfung kontrolliert?
Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 geht es um sicherheitsrelevante Bauteile und Funktionen. Der Prüfer untersucht unter anderem Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Flüssigkeitsstände, Anhängerkupplung, Sichtverhältnisse, Elektronik und Ladeeinrichtungen. Auch mitgeführte Werkzeuge oder Einbauten müssen geprüft werden, wenn sie Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Die Prüfung erfolgt nach Checkliste und wird durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert. Eventuelle Mängel werden notiert – der Unternehmer ist dann verpflichtet, diese zu beheben und die Beseitigung zu dokumentieren.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht typischer Prüfpunkte:
Prüfbereich | Beispiele für Kontrollpunkte |
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Sichtprüfung außen | Beleuchtung, Spiegel, Sichtfeld, Kennzeichen |
Innenraum | Warndreieck, Verbandskasten, Sicherheitsgurte |
Technik | Bremse, Lenkung, Reifenprofil, HU-Plakette |
Sonderausstattung | Ladungssicherung, Werkzeugfächer, elektrische Verbraucher |
Diese Checks helfen nicht nur bei der Unfallvermeidung – sie sichern auch Ihre rechtliche Position als Unternehmer.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die UVV-Pflicht?
Wer die UVV-Vorgaben nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig – und riskiert empfindliche Bußgelder. Besonders gravierend: Kommt es zu einem Unfall mit einem nicht UVV-geprüften Fahrzeug, kann die Versicherung Regress fordern. Auch die Berufsgenossenschaft kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn die Halterpflichten nicht erfüllt wurden.
Darüber hinaus kann auch eine persönliche Haftung von Geschäftsführung oder Fuhrparkleitung drohen – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder fehlender Dokumentation. In schweren Fällen ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich.
Im Überblick erkennen Sie die häufigsten Folgen bei UVV-Verstößen:
Verstoß | Mögliche Konsequenz |
---|---|
Fehlende Fahrzeugprüfung | Bußgeld, Verlust des Versicherungsschutzes |
Keine Fahrerunterweisung | Bußgeld, Haftung bei Personenschäden |
Fehlende Führerscheinkontrolle | Ordnungswidrigkeit, Haftung im Schadensfall |
Keine Dokumentation | Nachweispflicht verletzt, juristisch angreifbar |
Die Investition in eine ordnungsgemäße Prüfung ist also nicht nur Pflicht – sondern auch Schutz.
So läuft die UVV-Prüfung mit Kfz Gutachter Rothmer ab
Als unabhängiger Kfz Gutachter übernehme ich die UVV-Prüfung für Ihre Firmenfahrzeuge fachgerecht, rechtssicher und vollständig dokumentiert. Ich komme direkt zu Ihnen – nach Dietfurt, Berching, Beilngries oder an jeden anderen Unternehmensstandort in der Region. Die Prüfung erfolgt direkt am Fahrzeug, auf Wunsch auch kombiniert mit der Fahrerunterweisung.
Nach der Durchführung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, eine Dokumentationsmappe sowie auf Wunsch digitale Nachweise für Ihre Unterlagen. Sollte ein Mangel festgestellt werden, erhalten Sie Empfehlungen zur Behebung – mit optionaler Nachprüfung.
Die folgende Übersicht zeigt den typischen Ablauf der UVV-Prüfung mit mir:
Ablaufschritt | Ihr Vorteil |
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Terminvereinbarung & Beratung | Individuelle Planung nach Fuhrparkgröße |
Prüfung vor Ort | Keine Ausfallzeiten, keine Fahrt zur Werkstatt |
Dokumentation & Bescheinigung | Nachweis für Behörden, BG und Versicherung |
Optional: Fahrerunterweisung | Rechtssicher kombiniert, effizient & praxisnah |
So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben – einfach, nachvollziehbar und ohne Bürokratieaufwand.
Fazit – UVV ist keine Kür, sondern Pflicht
Die UVV-Prüfung ist für alle Unternehmen mit Firmenfahrzeugen gesetzlich verpflichtend – unabhängig von Größe oder Branche. Wer seine Pflichten ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch Mitarbeiter, Unternehmenswerte und den Versicherungsschutz. Und genau hier setzt Kfz Gutachter Rothmer an: Ich biete Ihnen eine zuverlässige, mobile Lösung für Ihre UVV-Prüfungen – kompetent, unabhängig und rechtssicher dokumentiert.
Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst – und machen Sie es sich einfach: Ich komme direkt zu Ihnen, prüfe Ihre Fahrzeuge, dokumentiere alles vollständig und stehe Ihnen bei Rückfragen jederzeit zur Seite.
Häufig gestellte Fragen zu UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge
Die UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge ist ein Thema, das viele Unternehmer erst dann ernst nehmen, wenn die Berufsgenossenschaft oder ein Schadensfall auf sie zukommt. Dabei lässt sich mit wenig Aufwand rechtlich viel absichern – vorausgesetzt, man kennt die Anforderungen. Hier beantworte ich als Kfz Gutachter Rothmer die häufigsten Fragen umfassend und verständlich.
Gilt die UVV-Prüfung wirklich für jedes Firmenfahrzeug – auch bei Kleinbetrieben?
Ja. Die UVV-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für jedes Fahrzeug, das Mitarbeitern zur betrieblichen Nutzung überlassen wird – unabhängig davon, ob es sich um einen Handwerksbetrieb mit einem Lieferwagen oder einen großen Fuhrpark handelt. Entscheidend ist die Nutzung, nicht die Unternehmensgröße. Auch bei Poolfahrzeugen, Leasingfahrzeugen oder privat genutzten Dienstwagen greift die Pflicht zur regelmäßigen UVV-Prüfung.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die UVV-Prüfung nicht regelmäßig durchführen lasse?
Die Folgen können erheblich sein. Im Schadensfall kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder verweigern. Die Kfz-Versicherung kann Regress fordern, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig geprüft wurde. Zusätzlich drohen Bußgelder und eine persönliche Haftung von Geschäftsführung oder Fuhrparkleitung. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, kann es im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Reicht es, wenn meine Fahrzeuge regelmäßig zum TÜV gehen?
Nein. Der TÜV prüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach StVZO – die UVV hingegen betrifft die Arbeitssicherheit im betrieblichen Umfeld. Dazu zählen auch organisatorische Pflichten wie die Fahrerunterweisung und Führerscheinkontrollen. Die UVV-Prüfung ist eine eigenständige gesetzliche Pflicht, die zusätzlich zur Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen – darf das auch ein Mitarbeiter machen?
Die Prüfung darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden – also jemandem mit technischer Fachkenntnis, Erfahrung und entsprechender Ausbildung. Ein Mitarbeiter ohne diese Qualifikation reicht nicht aus. Als unabhängiger Kfz Gutachter bin ich berechtigt, die UVV-Prüfung rechtskonform durchzuführen und zu dokumentieren. Dadurch sind Sie auf der sicheren Seite – auch gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Wie häufig müssen UVV-Prüfungen und Fahrerunterweisungen erfolgen?
Beides ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. In besonders sicherheitsrelevanten Bereichen kann auch eine häufigere Kontrolle notwendig sein. Neben der Fahrzeugprüfung muss auch eine jährliche UVV-Fahrerunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 durchgeführt und dokumentiert werden – etwa zu sicherem Verhalten, Ladungssicherung und Verhalten bei Unfällen. Ich biete beides in Kombination an – effizient, rechtssicher und direkt bei Ihnen vor Ort.
Was muss ich als Unternehmer konkret dokumentieren – und wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Sie müssen nachweisen können, dass Sie Ihrer Halterpflicht nachgekommen sind: Das betrifft die Fahrzeugprüfung, die Fahrerunterweisung und die Führerscheinkontrolle. Die Dokumentation muss schriftlich erfolgen und bei Kontrollen oder im Schadensfall vorgelegt werden können. Die Unterlagen sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Ich stelle Ihnen eine vollständige, strukturierte Dokumentation zur Verfügung – auf Wunsch auch digital zur revisionssicheren Archivierung.