Nach einem Unfall ist die Enttäuschung oft groß: Das Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden, eine Reparatur lohnt sich nicht mehr – und die Versicherung bietet eine Auszahlung an. Doch beim Blick ins Gutachten fällt auf, dass der „Restwert“ Ihres Fahrzeugs überraschend hoch angesetzt wurde. Die Folge: Die Versicherung zahlt deutlich weniger, als Sie erwartet haben. Der Grund liegt meist in einem Angebot aus einer sogenannten Restwertbörse – doch genau hier sollten Sie als Geschädigter besonders vorsichtig sein.
Denn viele Versicherungen nutzen diese Online-Plattformen, um möglichst hohe Restwerte für beschädigte Fahrzeuge zu finden – häufig von überregionalen Händlern, die das Auto nicht einmal gesehen haben. Das klingt auf dem Papier gut, benachteiligt Sie aber finanziell. Wenn Sie Ihr Fahrzeug realistisch nur für einen geringeren Betrag verkaufen können, bleibt Ihnen die Differenz als Verlust.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Restwertbörse ist, wie sie funktioniert, warum Versicherungen sie nutzen – und wie ein unabhängiger Gutachter wie Kfz Gutachter Rothmer dafür sorgt, dass der Restwert fair und marktgerecht angesetzt wird. So schützen Sie sich vor Kürzungen und erhalten die Entschädigung, die Ihnen wirklich zusteht.
Was ist eine Restwertbörse – und wie funktioniert sie überhaupt?
Eine Restwertbörse ist eine digitale Plattform, auf der beschädigte Fahrzeuge von Versicherungen eingestellt werden, um Angebote von potenziellen Aufkäufern zu sammeln. Diese Händler – oft aus ganz Deutschland – können Gebote abgeben, ohne das Fahrzeug vor Ort gesehen zu haben. Die Versicherung nutzt das höchste Gebot als Basis für die Berechnung des Restwerts im Gutachten.
Für Versicherungen ist das praktisch: Ein hoher Restwert senkt die Entschädigung, die an den Geschädigten ausgezahlt werden muss. Für Geschädigte ist das aber problematisch – denn sie sind rechtlich nicht verpflichtet, ihr Fahrzeug an den Höchstbietenden zu verkaufen, der es vielleicht erst in 500 Kilometern Entfernung abholen will.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Funktionsweise von Restwertbörsen:
Akteur | Funktion innerhalb der Restwertbörse |
---|---|
Versicherung | Stellt das Fahrzeug ein, sucht Höchstgebot |
Händler (Restwertkäufer) | Gibt Gebote ab, oft ohne Fahrzeugbesichtigung |
Plattformbetreiber | Vermittelt, erhält ggf. Provision |
Geschädigter | Erhält nur das höchste Gebot als Abzugsposition |
Diese Mechanik sorgt regelmäßig für Streitigkeiten – vor allem dann, wenn der realistisch erzielbare Wert deutlich unter dem Börsenangebot liegt.
Warum kann die Restwertbörse zum Nachteil für Geschädigte werden?
Auf den ersten Blick wirken Restwertbörsen wie ein faires, transparentes Verfahren. Doch in der Praxis führen sie dazu, dass der Geschädigte weniger Geld von der Versicherung erhält – obwohl er den überhöhten Restwert auf dem regionalen Markt gar nicht erzielen kann. Die Versicherung rechnet den hohen Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab – selbst wenn das Fahrzeug gar nicht zum genannten Preis verkäuflich ist.
Die Folge: Der Geschädigte bekommt weniger ausgezahlt oder muss einen deutlich größeren Eigenanteil aufbringen, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu kaufen. Ohne unabhängige Restwertfeststellung durch einen Gutachter bleibt der Geschädigte oft auf unrealistischen Werten sitzen.
Im Überblick erkennen Sie die typische Problematik:
Restwert laut Börse | Tatsächlich erzielbarer Preis vor Ort | Folge für Geschädigten |
---|---|---|
2.400 € | 1.200 € | 1.200 € zu wenig ausgezahlt durch Versicherung |
3.000 € | 1.600 € | Auszahlung fällt 1.400 € niedriger aus |
1.800 € | 900 € | Geschädigter trägt 900 € Differenz |
Diese Werte verdeutlichen, wie schnell eine realitätsferne Restwertberechnung zum finanziellen Nachteil wird.
Welche Rechte haben Sie als Geschädigter beim Restwertverkauf?
Entgegen weitverbreiteter Meinung sind Sie als Geschädigter nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug zum Höchstgebot aus der Restwertbörse zu verkaufen. Die Rechtsprechung erlaubt es Ihnen, den Wagen zu einem marktüblichen Preis in Ihrer Region zu verkaufen – vorausgesetzt, der Verkauf erfolgt auf nachvollziehbarer Grundlage. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Geschädigte keinen überregionalen Verkauf in Kauf nehmen müssen.
Wichtig ist allerdings, dass Sie nachweisen können, dass der erzielte Restwert realistisch war – und der Verkauf ohne Verzögerung erfolgte. Genau hier kommt der unabhängige Gutachter ins Spiel.
Nachfolgend finden Sie Ihre Rechte im Überblick:
Recht des Geschädigten | Bedeutung in der Praxis |
---|---|
Keine Pflicht zum Verkauf über Restwertbörse | Verkauf zum regionalen Marktwert zulässig |
Anspruch auf vollständige Auszahlung bei Nachweis | Bei dokumentiertem Verkauf innerhalb kurzer Zeit |
Widerspruch gegen Kürzung durch Restwertgebot | Möglich mit technischer Stellungnahme durch Gutachter |
Ein neutrales Gutachten mit nachvollziehbarer Restwertangabe ist die stärkste Grundlage zur Wahrung Ihrer Rechte.
Wie wird der Restwert korrekt und realistisch ermittelt?
Als unabhängiger Kfz Gutachter ermittle ich den Restwert Ihres Fahrzeugs auf Basis des regionalen Marktes – und nicht anhand künstlich aufgeblähter Börsenangebote. Ich beziehe dabei die tatsächliche Nachfrage in Ihrer Umgebung ein, analysiere den Fahrzeugzustand realistisch und berücksichtige Verkaufsmöglichkeiten innerhalb eines vertretbaren Zeitraums.
Meine Berechnung enthält sowohl die Begründung als auch einen marktorientierten Referenzwert, der im Streitfall verwendet werden kann. So verhindern Sie, dass die Versicherung den Restwert künstlich nach oben korrigiert.
Nachfolgend finden Sie Kriterien, die in die Restwertermittlung einfließen:
Kriterium | Einfluss auf den Restwert |
---|---|
Zustand & Alter des Fahrzeugs | Je besser, desto höher der Restwert |
Regionale Marktnachfrage | Höhere Nachfrage = leichterer Verkauf |
Art des Schadens | Totalschaden senkt Restwert deutlich |
Laufleistung & Vorbesitzer | Einfluss auf Attraktivität für Aufkäufer |
Mit dieser fundierten Methodik erhalten Sie einen Wert, der auch rechtlich Bestand hat.
Wie kann Kfz Gutachter Rothmer Sie konkret unterstützen?
Ich unterstütze Sie dabei, dass Sie bei der Schadensregulierung nicht auf überzogene Restwerte hereinzufallen. Als unabhängiger Sachverständiger bewerte ich Ihr Fahrzeug neutral, nachvollziehbar und nach anerkannten Standards. Ich erstelle ein vollständiges Gutachten mit realistischem Restwert und stehe Ihnen bei Rückfragen oder Widersprüchen zur Seite – auch in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsrechtsanwalt.
In Dietfurt an der Altmühl und Umgebung bin ich persönlich für Sie da, um Ihr Fahrzeug vor Ort zu begutachten – ob bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort. Mein Ziel ist es, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht: eine faire, rechtssichere Entschädigung.
Nachfolgend sehen Sie meine Leistungen im Überblick:
Leistung | Nutzen für Sie |
---|---|
Unabhängige Restwertermittlung | Vermeidung unrealistischer Börsenangebote |
Erstellung eines vollständigen Gutachtens | Grundlage für faire Auszahlung durch Versicherung |
Technische Stellungnahmen bei Kürzungen | Widerspruch bei Regress oder Abzügen |
Zusammenarbeit mit Fachanwälten | Unterstützung bei juristischer Durchsetzung |
Mit meiner Hilfe behalten Sie die Kontrolle – und schützen Ihr Recht als Geschädigter.
Fazit – Restwertbörsen kritisch prüfen und professionell gegensteuern
Restwertbörsen sind kein Werkzeug zu Ihrem Vorteil – sie dienen der Kostenreduzierung der Versicherer. Die Folge sind häufig zu hohe Restwertansätze und zu niedrige Auszahlungen. Als Geschädigter müssen Sie diese Praxis nicht hinnehmen. Mit einem fundierten Gutachten, das den realen Marktwert berücksichtigt, stärken Sie Ihre Position erheblich.
Vertrauen Sie auf einen unabhängigen Experten, der Ihre Rechte kennt und sich für Sie einsetzt. Ich, Florian Rothmer, unterstütze Sie von der ersten Begutachtung bis zur letzten Rückfrage – persönlich, verständlich und rechtssicher.
Häufig gestellte Fragen zu Restwertbörse
Die Restwertbörse ist für viele Geschädigte ein eher unbekannter Begriff – bis nach einem Unfall plötzlich weniger Geld ausgezahlt wird als erwartet. Die meisten Fragen drehen sich um Rechte, Pflichten und den tatsächlichen Einfluss auf die Entschädigung. Hier beantworte ich die häufigsten Fragen aus meiner Praxis als unabhängiger Kfz Gutachter – ausführlich, verständlich und rechtlich abgesichert.
Was ist eine Restwertbörse und wie wirkt sie sich auf meine Entschädigung aus?
Eine Restwertbörse ist ein digitales Auktionsportal, auf dem Versicherungen beschädigte Fahrzeuge einstellen. Händler aus ganz Deutschland geben daraufhin Gebote ab – oft, ohne das Fahrzeug je gesehen zu haben. Die Versicherung nutzt dann das höchste Gebot als Restwert im Gutachten. Da dieser Wert direkt vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird, führt ein überhöhter Restwert zu einer niedrigeren Auszahlung für Sie als Geschädigten – selbst wenn Sie Ihr Auto nicht zu diesem Preis verkaufen können.
Muss ich mein Fahrzeug zum Preis aus der Restwertbörse verkaufen?
Nein. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, den Wagen über die Restwertbörse zu verkaufen – auch dann nicht, wenn die Versicherung dies nahelegt. Sie dürfen das Fahrzeug zu einem marktüblichen, nachvollziehbaren Preis in Ihrer Region verkaufen. Voraussetzung ist, dass der Verkauf zeitnah erfolgt und belegbar ist. Wenn Sie ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter wie mir haben, ist der dort ermittelte Restwert in der Regel anerkannt – sofern er auf dem regionalen Markt basiert.
Wie kann ich als Laie erkennen, ob der Restwert realistisch ist oder zu hoch angesetzt wurde?
Ein Anzeichen ist, wenn der im Gutachten angesetzte Restwert deutlich über dem liegt, was Sie real auf dem regionalen Markt erzielen können. Besonders fragwürdig ist es, wenn das Höchstgebot aus der Börse von einem Händler stammt, der weit entfernt sitzt, das Fahrzeug nie gesehen hat oder nur per Transport abholen würde. Wenn Sie selbst keinen Käufer zum genannten Preis finden, ist der Wert vermutlich künstlich hochgerechnet. Ich helfe Ihnen, den tatsächlichen Wert unabhängig einzuschätzen und im Gutachten korrekt zu dokumentieren.
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug günstiger verkaufe als der Börsenwert?
Verkaufen Sie das Fahrzeug unterhalb des von der Versicherung angesetzten Restwerts, wird Ihnen die Differenz in der Regel von der Entschädigung abgezogen. Das kann zu finanziellen Verlusten führen – selbst wenn Ihr Verkaufspreis realistisch war. Um das zu verhindern, ist es entscheidend, dass der im Gutachten angegebene Restwert korrekt, marktorientiert und nachvollziehbar ist. Ich sorge mit meiner unabhängigen Restwertanalyse dafür, dass der Betrag realistisch bleibt – und nicht zu Ihrem Nachteil wird.
Kann ich gegen die Restwertkürzung durch die Versicherung vorgehen?
Ja. Wenn die Versicherung Ihre Entschädigung auf Basis eines überzogenen Restwerts kürzt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Voraussetzung ist eine fundierte Begründung – zum Beispiel durch ein neutrales Gutachten oder eine technische Stellungnahme, in der ein marktgerechter Restwert dokumentiert wird. Ich unterstütze Sie dabei mit einer fachlich abgesicherten Einschätzung und arbeite bei Bedarf mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen, die Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen können.
Zahlt die Versicherung mein Gegengutachten mit realistischem Restwert?
Ja, in den meisten Fällen schon – sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen. Im Haftpflichtfall hat der Geschädigte das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das vollständige Gutachten, inklusive realistischer Restwertermittlung, werden dann von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ich rechne diese Leistung direkt mit der Versicherung ab – für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.