Kfz Gutachter Rothmer

Fiktive Abrechnung nach dem Unfall – lohnt sich das für mich?

Nach einem Unfall steht man als Geschädigter oft vor einer schwierigen Entscheidung: Soll das Fahrzeug repariert werden – oder ist es vielleicht sinnvoller, sich das Geld auszahlen zu lassen? Viele meiner Kundinnen und Kunden in Dietfurt an der Altmühl, Neumarkt oder Kelheim haben schon von der sogenannten „fiktiven Abrechnung“ gehört – sind sich aber unsicher, ob das auch in ihrem Fall eine gute Lösung ist.

Wenn diese Entscheidung ohne gute Grundlage getroffen wird, kann das unangenehme Folgen haben. Denn nicht immer zahlt die Versicherung die volle Summe aus, und ohne ein belastbares Kfz Gutachten drohen erhebliche Kürzungen. Wer sich hier allein auf die gegnerische Versicherung verlässt, riskiert schnell einen finanziellen Nachteil – obwohl eigentlich ein klarer Anspruch besteht.

In diesem Blogartikel erkläre ich Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter, wie die fiktive Abrechnung funktioniert, wann sie sich wirklich lohnt – und worauf Sie unbedingt achten sollten. Ich zeige Ihnen alle wichtigen Voraussetzungen, Vorteile und Stolperfallen – praxisnah, verständlich und rechtssicher.

Was bedeutet fiktive Abrechnung überhaupt?

Fiktive Abrechnung heißt: Sie lassen den Unfallschaden nicht reparieren, sondern lassen sich die ermittelten Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen. Grundlage ist dabei ein professionelles Kfz Gutachten, das die vollständigen Reparaturkosten dokumentiert – unabhängig davon, ob Sie später tatsächlich reparieren lassen oder nicht.

Diese Abrechnungsform ist vollkommen legal und in der Rechtsprechung fest verankert. Sie gibt Ihnen als Geschädigten die freie Entscheidung darüber, was mit dem Fahrzeug geschehen soll. Besonders attraktiv ist sie für ältere Fahrzeuge, bei denen eine Reparatur sich wirtschaftlich kaum noch lohnt – oder wenn Sie die Reparatur in Eigenregie günstiger durchführen lassen möchten.

Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen klassischer und fiktiver Abrechnung:

AbrechnungsformMerkmale
Konkrete AbrechnungReparatur wird durchgeführt, Rechnung wird eingereicht
Fiktive AbrechnungAuszahlung auf Basis des Gutachtens ohne Reparatur
Basis der RegulierungWerkstattrechnung oder vollständiges Kfz Gutachten
VorteileFlexibilität, freie Mittelverwendung

Als Gutachter sorge ich dafür, dass Ihr Gutachten alle Positionen enthält, die für eine fiktive Abrechnung erforderlich sind – inklusive Nutzungsausfall, Wertminderung und realistischer Arbeitszeiten.

Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll – und wann nicht?

Die Entscheidung für oder gegen eine fiktive Abrechnung hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. In vielen Fällen lohnt sie sich – zum Beispiel, wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist, der Schaden rein optischer Natur ist oder Sie eine günstigere Reparatur selbst organisieren können. Auch bei älteren Fahrzeugen, bei denen der Wiederbeschaffungswert ohnehin niedrig ist, kann diese Option sinnvoll sein.

Weniger geeignet ist die fiktive Abrechnung bei sicherheitsrelevanten Schäden oder wenn der Schaden zu komplex ist, um ihn selbst einschätzen zu können. Auch bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Autos kann es zu Einschränkungen kommen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht typischer Situationen und eine Einschätzung zur Eignung der fiktiven Abrechnung:

SituationFiktive Abrechnung sinnvoll?
Älteres Fahrzeug, kein TotalschadenJa
Schaden nur optisch (z. B. Kratzer)Ja
Fahrzeugsicherheit beeinträchtigtEher nein
LeasingfahrzeugMeist nicht zulässig
Reparatur in Eigenregie möglichJa

Gerne berate ich Sie im Einzelfall, ob eine fiktive Abrechnung wirklich das Richtige für Sie ist – und worauf Sie achten müssen, damit keine Nachteile entstehen.

Was zahlt die Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung tatsächlich?

Viele Betroffene gehen davon aus, dass bei der fiktiven Abrechnung einfach der volle Reparaturbetrag aus dem Gutachten ausgezahlt wird. Doch so einfach ist es nicht. Die Versicherungen kürzen bei der fiktiven Abrechnung bestimmte Positionen – etwa die Mehrwertsteuer (wenn keine Reparaturrechnung vorliegt), Verbringungskosten oder Ersatzteilzuschläge. Diese Kürzungen sind rechtlich zulässig – aber sie führen dazu, dass Sie nicht die volle Summe erhalten.

Im Überblick erkennen Sie typische Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung:

PositionWird ausgezahlt?Bemerkung
Netto-ReparaturkostenJaBasis der Auszahlung
MehrwertsteuerNein (nur bei tatsächlicher Reparatur)§249 BGB
NutzungsausfallJa, bei nachgewiesener AusfallzeitMuss im Gutachten enthalten sein
WertminderungJa, bei entsprechender BewertungWird in meinem Gutachten berücksichtigt
VerbringungskostenOft gekürztGgf. durch Nachweis einforderbar

Als Kfz Gutachter Rothmer stelle ich sicher, dass alle erstattungsfähigen Positionen exakt und realistisch dokumentiert werden – damit Sie bei der fiktiven Abrechnung nicht unnötig Geld verschenken.

Welche Rolle spielt das Kfz Gutachten bei der fiktiven Abrechnung?

Das Gutachten ist die Grundlage der fiktiven Abrechnung – ohne ein vollständiges, nachvollziehbares und rechtssicheres Kfz Gutachten erhalten Sie keine realistische Auszahlung. Ein einfacher Kostenvoranschlag reicht nicht aus, da er keine rechtlich belastbaren Werte für Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert oder Wertminderung enthält.

Ich als unabhängiger Gutachter erstelle Ihnen ein vollständiges, anerkanntes Gutachten – in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Dabei begutachte ich Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort, erfasse alle Schäden (auch verdeckte) und berechne die relevanten Werte auf Basis aktueller Rechtsprechung und Marktdaten.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Bestandteile eines Gutachtens für die fiktive Abrechnung:

Gutachten-InhaltBedeutung für die Auszahlung
Reparaturkosten (netto)Basis für die Auszahlung
WiederbeschaffungswertRelevant bei Totalschaden
RestwertWird bei wirtschaftlichem Totalschaden abgezogen
NutzungsausfallEntschädigung bei Fahrzeugausfall
WertminderungAusgleich für bleibenden Wertverlust

Ein starkes Gutachten ist Ihr Schlüssel zur fiktiven Abrechnung – und schützt Sie vor späteren Kürzungen oder Auseinandersetzungen mit der Versicherung.

Häufige Fehler bei der fiktiven Abrechnung – und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis sehe ich häufig, dass Geschädigte die fiktive Abrechnung nutzen möchten – aber an entscheidenden Stellen wichtige Voraussetzungen übersehen. Dazu gehört z. B., dass das Gutachten unvollständig ist, die Mehrwertsteuer falsch kalkuliert wurde oder Positionen einfach fehlen. Auch der Verzicht auf eine fundierte Beratung führt regelmäßig dazu, dass Ansprüche nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld gut beraten lassen – und auf ein professionelles, unabhängiges Gutachten setzen. Ich begleite Sie von der Schadenaufnahme über die Kommunikation mit der Versicherung bis hin zur abschließenden Auszahlung.

Nachfolgend finden Sie typische Fehler und wie Sie diese vermeiden:

FehlerFolgeLösung mit Gutachter Rothmer
Kein vollständiges GutachtenKeine rechtliche Grundlage zur AuszahlungErstellung eines geprüften Gutachtens
Unklarheit über MehrwertsteuerAuszahlung fällt geringer ausKlare Berechnung auf Netto-Basis
Kein Nachweis über NutzungsausfallKürzung durch VersicherungExakte Dokumentation im Gutachten
Unvollständige SchadenaufnahmeVersteckte Schäden bleiben unberücksichtigtPersönliche Vor-Ort-Begutachtung

Ich bin persönlich für Sie da – mit langjähriger Erfahrung, technischer Präzision und dem klaren Ziel, Ihre berechtigten Ansprüche zu sichern.

Fazit – Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn sie richtig vorbereitet ist

Die fiktive Abrechnung ist ein flexibles und legales Instrument nach einem unverschuldeten Unfall – und kann sich in vielen Fällen lohnen. Wichtig ist jedoch, dass Sie diese Möglichkeit mit Bedacht nutzen und auf ein professionelles Kfz Gutachten setzen. Denn nur dann erhalten Sie die Summe, die Ihnen rechtlich zusteht.

Als unabhängiger Kfz Gutachter Rothmer unterstütze ich Sie dabei mit einem vollständigen, gerichtsfesten Gutachten – inklusive aller Schadenspositionen, persönlicher Betreuung und fachlicher Beratung. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf einen Teil Ihrer Entschädigung verzichten müssen – sondern Ihre Rechte voll ausschöpfen.


Häufig gestellte Fragen zu fiktive Abrechnung nach dem Unfall

Die fiktive Abrechnung ist ein beliebtes, aber oft missverstandenes Mittel der Schadenregulierung. Viele Betroffene sind unsicher, welche Regeln gelten, was tatsächlich ausgezahlt wird und wie sie ihre Ansprüche korrekt geltend machen. Hier beantworte ich die wichtigsten Fragen für Sie – ausführlich und verständlich.

Was bedeutet fiktive Abrechnung genau?

Fiktive Abrechnung heißt, dass Sie sich die Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich instand setzen zu lassen. Das ist besonders dann interessant, wenn Sie günstiger reparieren, den Schaden selbst beheben oder mit dem beschädigten Fahrzeug weiterfahren möchten. Die Abrechnung erfolgt auf Netto-Basis – ohne Mehrwertsteuer.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wichtig ist, dass ein vollständiges und rechtlich belastbares Kfz Gutachten vorliegt – kein Kostenvoranschlag. Das Gutachten muss alle relevanten Positionen enthalten, wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ohne diese Angaben kann die Versicherung die Auszahlung verweigern oder stark kürzen.

Welche Beträge kürzt die Versicherung bei der fiktiven Abrechnung?

Die Versicherung zahlt in der Regel nur die Netto-Reparaturkosten – also ohne Mehrwertsteuer. Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge oder UPE-Aufschläge können ebenfalls gekürzt werden. Wichtig ist, dass diese Positionen sachlich und nachvollziehbar im Gutachten dargestellt werden – dann können Sie sie oft trotzdem geltend machen.

Kann ich auch nachträglich noch von Reparatur auf fiktive Abrechnung wechseln?

Solange Sie keine Werkstattrechnung eingereicht haben, können Sie die Entscheidung für die fiktive Abrechnung jederzeit treffen. Sobald eine konkrete Abrechnung erfolgt ist, ist der Wechsel nicht mehr möglich. Deshalb ist es sinnvoll, bereits bei der Gutachtenerstellung diese Möglichkeit einzuplanen.

Ist die fiktive Abrechnung auch bei Totalschäden möglich?

Ja, auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine fiktive Abrechnung möglich. In diesem Fall erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Wichtig ist, dass auch hier alle Werte korrekt im Gutachten dargestellt werden – inklusive nachvollziehbarer Restwertermittlung.

Muss ich der Versicherung sagen, dass ich fiktiv abrechne?

Nein – es genügt, wenn Sie das vollständige Gutachten einreichen und keine Reparaturrechnung nachreichen. Die Versicherung wird dann automatisch fiktiv abrechnen. Wenn Sie Unterstützung bei der Kommunikation mit der Versicherung benötigen, übernehme ich das gerne für Sie.