Kfz Gutachter Rothmer
Kfz Gutachter Rothmer
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Dienstfahrzeuge oder Poolfahrzeuge bereitstellen, stehen Sie als Geschäftsführer oder als ordentlich delegierter Fuhrparkleiter automatisch in der Verantwortung die sogenannten Halterpflichten im Unternehmen zu erfüllen. Diese Halterpflichten, also die Pflichten des Fahrzeughalters im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), beinhalten vor allem die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit Fahrzeugen. Dazu gehören die regelmäßige Führerscheinkontrolle, die UVV-Fahrerunterweisung und die UVV-Fahrzeugprüfung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden folgende Gesetze und Vorschriften:
Vielen Betrieben fehlt dafür jedoch die Zeit, das Know-how oder einfach eine zuverlässige Lösung, die rechtskonform und effizient ist. Wer hier unorganisiert handelt, riskiert Bußgelder und ggf. rechtliche Folgen.
Ich unterstütze Sie genau dabei – mit meinem Komplettpaket aus UVV-Fahrerunterweisung, Fahrzeugprüfung und Führerscheinkontrolle. Ich unterstütze Sie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtenerfüllung – verständlich, effizient und rechtskonform. Damit Sie Ihrer Verantwortung nachkommen – und Ihre Fahrer sicher unterwegs sind.
Kfz Gutachter Rothmer
Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass sie Halterpflichten zu erfüllen haben, geschweige denn wie einfach sie diese erfüllen können. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite wird die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerunterweisung, Fahrzeugprüfung und Führerscheinkontrolle zum klar strukturierten Prozess. Ich sorge dafür, dass alles rechtskonform, effizient und nachvollziehbar abläuft – es fällt nur ein geringer Mehraufwand für Ihr Team an.
Bedarf klären & Ablauf festlegen
Sie melden sich bei mir – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – und wir besprechen gemeinsam, welche Leistungen für Ihren Fuhrpark benötigt werden. Ich erstelle Ihnen ein individuelles, rechtskonformes Unterweisungskonzept.
Vor-Ort-Unterweisung & Fahrzeugprüfung
Ich komme direkt zu Ihrem Standort in meinem Einzugsgebiet (Dietfurt an der Altmühl, Regensburg, Neumarkt, Ingolstadt und Umgebung). Dort führe ich die erforderlichen UVV-Maßnahmen für Sie durch.
Dokumentation & rechtssichere Nachweise
Sie erhalten alle Nachweise, Teilnehmerdokumentationen und Prüfberichte zur Ablage und Vorlage im Ernstfall. Damit sind Sie bei Rückfragen durch Behörden bestens vorbereitet.
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Die gesetzlich vorgeschriebenen Halterpflichten können auf den ersten Blick abschrecken – doch mit einem verlässlichen Partner an der Seite wird daraus ein strukturierter Prozess. Viele Unternehmen aus Dietfurt, Regensburg oder Ingolstadt erleben durch die Zusammenarbeit nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch spürbare Entlastung im Alltag. Der Aufwand ist gering – der Nutzen dafür umso größer. Und das Beste: Alles kommt aus einer Hand.
Mittelständisches Unternehmen mit 12 Poolfahrzeugen
Durch die klare Struktur und persönliche Unterstützung konnten die Halterpflichten ohne internen Mehraufwand erfüllt werden. Die Verantwortlichen fühlen sich nun rechtlich abgesichert – und die Fahrer geschult.
Fuhrpark mit 25 Fahrzeugen und wechselnden Nutzern
Besonders bei wechselnden Fahrern ist eine strukturierte Umsetzung wichtig. Die UVV-Leistungen wurden komplett integriert und sorgen jetzt für Sicherheit – auf dem Papier und auf der Straße.
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UVV klingt trocken und bürokratisch – ist aber für Unternehmen mit Fahrzeugflotte gesetzlich verpflichtend. Was viele nicht wissen: Die Halterpflichten lassen sich einfach und effizient umsetzen, wenn man einen erfahrenen Partner an der Seite hat. Ich begleite Sie nicht nur bei der jährlichen Fahrerunterweisung, sondern auch bei der Fahrzeugprüfung und Führerscheinkontrolle. So schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.
Was gehört alles zu den UVV Halterpflichten
Zu den UVV Halterpflichten zählen gleich mehrere Bausteine:
Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Umsetzung muss dokumentiert und im Fall einer Kontrolle oder eines Unfalls nachweisbar sein. Unternehmer, die das nicht einhalten, riskieren Bußgelder und sogar die persönliche Haftung im Schadensfall. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Pflichten rechtssicher zu erfüllen – dies erfordert nur einen geringen Mehraufwand für Ihr Team.
Wie läuft die UVV-Fahrerunterweisung ab – und was wird geschult?
Die Fahrerunterweisung kann bei Ihnen vor Ort oder online durchgeführt werden. Geschult wird der sichere Umgang mit Fahrzeugen im Arbeitsalltag – auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Ihre Mitarbeitenden erhalten eine verständliche, praxisnahe Schulung – mit anschließender Dokumentation. Sollten Sie Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeuge in Ihrem Fuhrpark einsetzen, ist für die entsprechenden Fahrzeugnutzer eine zusätzliche Unterweisung zur Sensibilisierung im Umgang mit Hochvoltfahrzeugen erforderlich. Bei Bedarf kann die Hochvolt-Unterweisung auch direkt mit integriert werden. Bei Bedarf kann die Hochvolt-Unterweisung auch direkt mit integriert werden.
Wie läuft die UVV Fahrzeugüberprüfung ab und welche Vorteile hat dadurch mein Unternehmen?
Die Fahrzeugprüfung findet in der Regel direkt bei Ihnen vor Ort statt. Ich überprüfe die Fahrzeuge visuell und technisch auf die erforderliche Betriebs- und Verkehrssicherheit. Sie erhalten eine Prüfbescheinigung zur Dokumentation der Durchführung. Das reduziert nicht nur Ihr Haftungsrisiko, sondern schafft auch intern Transparenz.
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Viele Unternehmen sind unsicher, was genau hinter den UVV-Vorgaben steckt – und wie man sie ohne großen Aufwand erfüllt. Dabei sind die gesetzlichen Pflichten klar geregelt, aber nicht jeder kennt die Details. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, beantworte ich hier die wichtigsten Fragen zur UVV-Fahrerunterweisung, Fahrzeugprüfung und Führerscheinkontrolle – praxisnah und verständlich.
Alle Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ein Fahrzeug nutzen – egal ob Firmenwagen, Poolfahrzeug oder Transporter. Die Pflicht gilt unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung oder vom Fahrzeugtyp. Auch gelegentliche Fahrer oder Außendienstmitarbeiter sind eingeschlossen. Es ist unerheblich, ob das Fahrzeug nur innerbetrieblich oder im Straßenverkehr genutzt wird. Entscheidend ist: Wer fährt, muss jährlich unterwiesen werden.
Die UVV schreibt eine jährliche Fahrerunterweisung vor – mindestens einmal pro Kalenderjahr. Bei personellen Wechseln, längerer Abwesenheit oder Fahrzeugwechseln empfiehlt sich zusätzlich eine außerordentliche Unterweisung. Die Durchführung muss dokumentiert und im Ernstfall vorzeigbar sein. Ich biete dafür Vor-Ort-Schulungen und auch eine webbasierte Durchführung der UVV-Fahrerunterweisung an. So lässt sich die Durchführung für Sie und Ihre Mitarbeiter zeitsparend, flexibel und individuell erfüllen.
Die Kosten hängen vom Umfang und der Anzahl der Fahrzeuge bzw. Mitarbeitenden ab. Ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, das alle Leistungen transparent enthält. In vielen Fällen rechnen sich die Ausgaben durch reduzierte Ausfallzeiten, klare Prozesse und minimiertes Haftungsrisiko. Die Schulung ist effizient organisiert – ohne auf Qualität zu verzichten. Fragen Sie einfach unverbindlich an, ich berate Sie gerne.
Ja – seit der Veröffentlichung der DGUV Information 209-093 gilt: Wer ein Hochvolt-Fahrzeug gewerblich nutzt, muss als „sensibilisierte Person“ geschult werden. Diese sogenannte Hochvolt-Unterweisung biete ich in Kombination mit der regulären Fahrerunterweisung an. Die Inhalte sind angepasst an die spezifischen Anforderungen von Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. So bleiben Sie auch beim Thema E-Mobilität rechtlich abgesichert.
Die Führerscheinkontrolle kann persönlich durch mich vor Ort oder in Zusammenarbeit mit Ihrer Verwaltung erfolgen. Ich dokumentiere jede Kontrolle nachvollziehbar und datenschutzkonform. Auch regelmäßige Intervalle (z. B. halbjährlich) lassen sich einfach einplanen. Eine digitale Lösung ist aktuell in Vorbereitung – damit Sie langfristig noch effizienter prüfen können. Wichtig ist: Ohne Kontrolle riskieren Sie als Halter rechtliche Konsequenzen im Schadensfall.
Werden UVV-Pflichten missachtet, drohen im schlimmsten Fall Bußgelder oder persönliche Haftung – etwa bei einem Unfall mit ungeprüftem Fahrzeug oder nicht unterwiesenem Fahrer. Auch bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft kann es zu Beanstandungen kommen. Mit einem dokumentierten, regelmäßig durchgeführten UVV-Konzept sichern Sie sich rechtlich ab. Ich unterstütze Sie dabei, alle Anforderungen rechtzeitig und sauber umzusetzen – damit Sie ruhig schlafen können.
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Sie möchten Ihre Halterpflichten zuverlässig erfüllen und Ihre Fahrer rechtssicher unterweisen lassen? Dann nutzen Sie jetzt mein UVV-Komplettpaket für Unternehmen in Dietfurt an der Altmühl, Regensburg, Neumarkt und Umgebung – individuell, effizient und vollständig dokumentiert.
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Ihr zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Dietfurt an der Altmühl & Umgebung.
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