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zertifizierter Sachverständiger

für Kraftfahrzeugschäden und

-bewertung

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Mitglied im BVSK
Bundesverband der frei-beruflichen und unabhängigen
Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.

DATENSCHUTZKONFORME ABTRETUNGSERKLÄRUNG
PER DIGITALER
UNTERSCHRIFT (INSIGN) MÖGLICH

classic-analytics Bewertungspartner

Bewertungen für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge

BESICHTIGUNG VORORT

ODER IN DER PARTNER-

WERKSTATT IHRES

VERTRAUENS

SIE HATTEN EINEN UNFALL?

IHR FAHRZEUG
WURDE BESCHÄDIGT?

Dies ist vor allem ärgerlich sowie auch zeitraubend. Am wichtigsten dabei ist, dass der Unfall für Sie wie auch dem Unfallgegner hoffentlich ohne Personenschaden von statten ging. Um die nun folgende Schadenabwicklung so reibungslos wie möglich zu gestalten ist es wichtig von Anfang an einen kühlen Kopf zu bewahren.

 

Beachten Sie hierfür bitte die folgende Checkliste.

(Die Checkliste sowie den europäischen Unfallbericht können Sie auch mit folgenden Links komfortabel ausdrucken und zu Ihren Unterlagen im Fahrzeug legen, um diese im Fall der Fälle parat zu haben)

Nachdem die Formalitäten mit dem Unfallgegner abgeschlossen sind, ist es nun erforderlich den Schaden zu beziffern.

 

Hierfür sind sie im Sachverständigenbüro Rothmer genau an der richtigen Adresse. Ich bin vom Institut für Sachverständigenwesen (IfS) zertifizierter und vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) anerkannter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Darüber hinaus bin ich DAT Expert Partner tätig und stelle Ihnen meine Expertise aus über 13 Jahren Sachverständigentätigkeit gerne zur Verfügung.

 

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch und Prüfung Ihres individuellen Falles. Ich freue mich darauf Ihnen helfen zu können.

CHECKLISTE

1
RUHE BEWAHREN!
  • Situation vergegenwärtigen
  • Sind Sie selbst unverletzt?
  • Sind ggf. weitere Personen im Fahrzeug unverletzt?
2
UNFALLSTELLE ABSICHERN!
  • Sichern Sie zuerst sich selbst und dann die Unfallstelle ab. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Ihre Warnweste an und stellen Sie Ihr Warndreieck gut sichtbar auf. Als Richtlinie gilt:
    • innerorts: 50 m
    • Landstraße: 100 m
    • Autobahn: 200 m
  • Falls Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben, müssen Sie am Unfallort mindestens 30 Minuten auf den Fahrzeughalter des beschädigten Fahrzeuges warten. Falls der Fahrer des beschädigten Fahrzeuges nach angemessener Wartezeit noch nicht da sein sollte, informieren Sie bitte die Polizei über das Schadenereignis. Diese wird Ihre Kontaktdaten aufnehmen und sich mit dem Halter des beschädigten Fahrzeuges in Verbindung setzen. Kommen Sie nicht in Versuchung einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen, ohne die Polizei informiert zu haben.

 

ACHTUNG:
Alles andere kann als Fahrerflucht ausgelegt werden.

3
ERSTE HILFE LEISTEN
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick. Gibt es Verletzte? Wenn ja, sind Sie verpflichtet Erste Hilfe zu leisten.
  • Bei schweren Verletzungen ist umgehend der Notruf ( 112) zu kontaktieren.
4
POLIZEI RUFEN, JA ODER NEIN?

In folgenden Fällen sollten sie auf jeden Fall die Polizei ( 110) rufen!

  • Personenschaden
  • Hoher Sachschaden
  • Unklare Schuldfrage
  • Mehrere Fahrzeuge am Unfall beteiligt
  • Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort
  • Unfallgegner kann seine Daten nicht vorlegen
  • Verdacht auf Alkohl- / Drogenkonsum beim Unfallgegner
  • Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen und/oder Unfallgegner lebt im Ausland
  • Unfälle an schwer absicherbaren Stellen (z.B. Kreuzung, Autobahn)

 

ACHTUNG:
Aber Achtung, beantworten Sie nie selbst die Schuldfrage!

5
UNFALL DOKUMENTIEREN
  • Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, können Sie sich in Ruhe mit dem Unfallgegner austauschen. Am besten füllen Sie hierzu den europäischen Unfallbericht aus. Falls Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben tauschen Sie mit dem Unfallgegner bitte folgende Daten aus:
    • Name, Anschrift und Telefonnummer der Unfallbeteiligten und ggf. Unfallzeugen
    • Versicherungsdaten
    • Amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge
  • Sofern Sie den Verkehrsunfall mit einem Unfallbericht erfassen, lassen Sie diesen auch vom Unfallgegner unterschreiben.
  • Machen Sie kein Schuldeingeständnis! Weder mündlich noch schriftlich.
  • Dokumentieren Sie die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug wie auch am Fahrzeug des Unfallgegners
    • Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Perspektiven
    • Entfernen Sie sich etwas und fotografieren den Schadenort ebenfalls aus mehreren Perspektiven aus der Distanz.
    • Fotografieren Sie auch Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners, die aus Ihrer Sicht nicht aus dem Verkehrsunfall resultieren
6
IM ANSCHLUSS
  • Beauftragen Sie einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl bzw. Ihres Vertrauens, um den Schaden zu beziffern.
  • Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, um den Ihnen entstandenen Schaden vollumfänglich geltend zu machen. Sollten Sie bisher noch keinen Kontakt mit einem Rechtsanwalt gehabt haben, bin ich Ihnen gerne dabei behilflich.
  • Wenn Sie keinen Rechtsanwalt einschalten möchten, müssen Sie sich selbst an die Versicherung des Schadenverursachers wenden um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

 

ACHTUNG:
Lassen Sie sich nicht auf die Angebote der gegnerischen Versicherung ein, den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln. Machen Sie sich bewusst, dass die Versicherung andere Interessen als Sie verfolgt!

LEISTUNGEN

SCHADEN– &
BEWEISSICHERUNGSGUTACHTEN

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden (vgl. § 823 Abs. 1 und § 249 Abs. 1 BGB)¹. Diese Kosten bestehen in der Regel aus Sach-, Personen- und / oder Vermögensschäden.

 

Für den Geschädigten bedeutet das konkret, dass die folgenden Kosten von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden:

 

  • Einholung eines Haftpflichtschadengutachtens bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
  • Abschleppen / Bergen des Fahrzeuges
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Mietwagenkosten oder ggf. Nutzungsausfallentschädigung
  • ggf. Wertminderung
  • ggf. Schmerzensgeld / Heilbehandlungskosten (Achtung: Bei Personenschäden jeglicher Art raten wir Ihnen dringend, Verletzungen oder Beeinträchtigungen durch einen Arzt dokumentieren und sich von einem Rechtsanwalt professionell beraten zu lassen¹)

 

Achtung: Es kann sein, dass Ihnen die Versicherung des Schadenverursachers ein Angebot für eine komplette Schadenabwicklung unterbreitet. Prüfen Sie dieses genau, da die Versicherung stets auch eigene Interessen verfolgt. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.¹

 

Denn nur ein Schadengutachten, das durch einen freien und nicht versicherungsgebundenen Kfz-Sachverständigen erstellt wurde, dient Ihnen damit als vertrauenswürdige Regulierungsgrundlage und damit als Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

 

¹ vgl. Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK), Flyer „Pech gehabt“, Stand: Mai 2021

Von einem Kaskoschaden spricht man, wenn es sich um einen selbst verschuldeten Schaden am eigenen Fahrzeug handelt. Dies ist etwas irreführend, da die Meinungen stark auseinandergehen, wenn man sich die Frage gestattet, wessen Schuld es nun sei, dass ihr Fahrzeug durch einen Hagelschauer oder gar eine Überschwemmung beschädigt wurde.

 

Bei einem Kaskoschaden wird deshalb unter einem Teilkasko- und einem Vollkaskoschaden unterschieden.

 

In der Teilkaskoversicherung sind folgende Beschädigungen versichert:

 

  • Brand und Explosion
    (Brand- / Schmor- und Sengschäden)
  • Entwendung
    (Diebstahl, Raub oder Unterschlagung)
  • Naturgewalten
    (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Dachlawinen, an Berghängen niedergehenden Lawinen und Muren auf das Fahrzeug)
  • Zusammenstoß mit Tieren bzw. Haarwild
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Tierbiss und dessen Folgeschäden

 

In der Vollkaskoversicherung hingegen sind die über die zuvor genannten Ereignisse hinausgehenden eigenen Verkehrsunfallschäden sowie Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen unbekannter Dritter (z.B. Vandalismus) abgedeckt.

 

Aber Achtung! Im Kaskoschadenfall ist Ihre Voll- bzw. Teilkaskoversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen. Die Rechte und Pflichten beziehen sich hier, anders als im Haftpflichtbereich, auf den von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

 

Je nach Höhe des Schadens, wird dieser durch einen Sachverständigen der Versicherung bzw. im Auftrag der Versicherung begutachtet. Der Sachverständige vertritt hierbei jedoch primär die Interessen der Versicherung. Daraus ergibt sich nicht selten ein Nachteil für Sie als Versicherten.

 

Damit Ihre Interessen jedoch in vollem Umfang berücksichtigt werden können, ist es ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Im Kaskoschadenfall bietet wir Ihnen die Möglichkeit ein Schadengutachten zu einem günstigen vorab vereinbarten Pauschalpreis zu erstellen.

Grundsätzlich dient jedes unabhängig erstellte Sachverständigengutachten der individuellen Beweissicherung. Dennoch können die verschiedensten Gründe für einen Beweissicherungsauftrag vorliegen.

 

In den meisten Fällen handelt es sich um kürzlich als unfallfrei erworbene Gebrauchtfahrzeuge, an denen sich Spuren von Vorschäden bzw. Restunfallspuren befinden. In diesem Fall sichern wir die Beweise und erstellen ein Beweissicherungsgutachten inkl. einer umfassenden aussagekräftigen Lichtbilddokumentation über den Ist-Zustand Ihres Fahrzeuges.

 

Dieses Beweissicherungsgutachten dient dann als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer des Gebrauchtfahrzeuges.

FAHRZEUGBEWERTUNGEN

Irgendwann braucht jeder Oldtimerfahrer eine nüchterne Zahl für sein Fahrzeug. Der häufigste Grund ist die Notwendigkeit eines Marktwertes zur Versicherungseinstufung. Weitere Gründen können der Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des An- und Verkaufs oder der ehemalige Neupreis als Nachweis für das Finanzamt sein.

 

Als classic-analytics Bewertungspartner stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für die Bewertung von Oldtimern, Youngtimern sowie Liebhaber- und Szenenfahrzeuge mit Rat und Tat zur Seite.

 

Für die Eingangs genannte Fälle biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen an:

 

Professional-Check (Oldtimer-Kurzbewertung) inkl. kostenlosen Update-Service (auf Wunsch)

  • Die kostengünstige Bewertung zur Versicherungseinstufung inkl. Schutz vor Unterversicherung (Update-Service)

 

Expert-Check (ausführliches Gutachten, in Fällen, wenn …)

  • ein besonders hochwertiges Fahrzeug versichert werden soll
  • ein Fahrzeug verkauft oder gekauft werden soll
  • die Höhe eines Unfallschadens festgestellt werden muss

 

Kaufberatung (Individuell auf Anfrage)

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit einem Zustandsbericht wird bei Leasingvertragsende der Zustand eines Fahrzeuges zum Besichtigungszeitpunkt dokumentiert.
Fahrzeugdaten, Fahrzeugausstattung, Fahrzeugzustand, Fehlteile, Beschädigungen am Fahrzeug, resultierende Reparaturkoste​n, überdurchschnittlicher Verschleiß werden ermittelt und festgehalten.

 

Grundlage für die Einstufung der ggf. am Fahrzeug vorliegenden Beschädigungen ist der vom Leasinggeber individuell zugrundeliegende Schadenkatalog. Es kommt nicht selten vor, dass im Rahmen der Fahrzeugrückgabe vermeintliche Gebrauchsspuren als Minderwert deklariert werden.

 

Schützen Sie sich davor und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin vor der Fahrzeugrückgabe, damit Sie noch Zeit für eventuelle Maßnahmen zur Kostenreduzierung haben.

Ein Wertgutachten sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn der Wert eines Fahrzeuges ermittelt werden soll. Dies kann ein anstehender Verkauf, sowie auch ein anstehender Kauf sein.

 

Ebenso wie im Zustandsbericht wird der Zustand eines Fahrzeuges zum Besichtigungszeitpunkt dokumentiert.

 

Fahrzeugdaten, Fahrzeugausstattung, Fahrzeugzustand, Fehlteile, Beschädigungen am Fahrzeug, resultierende Reparaturkoste​n, überdurchschnittlicher Verschleiß werden ermittelt und festgehalten.

 

Darüber hinaus enthält das Wertgutachten Angaben zum Fahrzeugwert. Je nach Verwendungszweck kann es sich dabei um den

 

  • Händlereinkaufswert
  • Händlerverkaufswert
  • Veräußerungswert / Verkehrswert / Marktwert
  • Wiederbeschaffungswert.

 

handeln.

 

Das Wertgutachten dient Ihnen also zur Beweissicherung sowie als Grundlage für die Verhandlungen beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeuges.

Weitere Sachverständigenleistungen

Schadenkommunikation für Profis

Vorteile des BVSK ComTool:

 

Vernetzung aller Beteiligten

Mit dem BVSK ComTool haben alle an der Schadenabwicklung beteiligten Parteien jederzeit Zugriff auf den aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Schadenfälle. Über das BVSK ComTool können alle Parteien mit wenig Aufwand Informationen austauschen. Hierzu können Sie sich gegenseitig Nachrichten schreiben und Dokumente austauschen.

alle Informationen an einem zentralen Punkt

Alle für die Schadenabwicklung relevanten Informationen werden an einem zentralen Punkt allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Jede beteiligte Partei hat Zugriff auf alle für Sie relevanten Daten. Ein granulares Rechtekonzept verhindert den unberechtigten Zugriff auf Informationen.

 

einheitlicher Workflow

Durch einen für alle Parteien transparenten und einheitlichen Workflow (Arbeitsablauf) ist eine gleichbleibende hohe Bearbeitungsqualität gewährleistet. Noch im Jahr 2018 können Sie den im ComTool hinterlegten Standard-Workflow an die Bedürfnisse Ihrer Partner anpassen.

 

digitale Prozesse ohne Medienbrüche

Von der Eingabe der Daten bis zur Abschlussmeldung durch den Rechtsanwalt sind alle Prozesse innerhalb des BVSK ComTools komplett digitalisiert. Durch Schnittstellen zum Rechtsanwalt und zum Kfz-Sachverständigen ist kein manueller Datenaustausch (per Fax oder Telefon) mehr nötig. Medienbrüche sind so nicht mehr vorhanden und Übertragungsfehler nahezu ausgeschlossen. Mit einer elektronischen Unterschrift müssen die RKÜ, Vollmacht oder Abtretung nicht mal mehr ausgedruckt werden – der Kunde bzw. Mandant unterschreibt auf einem Touch-fähigen Gerät oder per Hardware-Signpad. Eine Kopie für seine Unterlagen erhält er einfach per eMail.

 

sichere Übertragungswege

Gerade im Hinblick auf die EU-DSGVO können Sie über das BVSK ComTool Informationen sicher und zuverlässig austauschen. Die Datenübertragung erfolgt immer über verschlüsselte Kanäle.

Zusätzliche Vorteile …

… für Sachverständige und Rechtsanwälte:

 

das BVSK ComTool als Kundenbindungsinstrument

Stellen Sie Ihrem Kfz-Betrieb das BVSK ComTool zur Verfügung. Sie können mit diesem Portal Ihre Stellung in der Schadenabwicklung stärken. Folgende Mehrwerte können Sie Ihrem Kfz-Betrieb bieten:

  • umfassende Betreuung durch den Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalt
  • Auswertungen / Statistiken
  • Hilfsmittel zur Schadenabwicklung (Reparaturtagebuch, Textbaustein bei Kasko uvm.)

 

 

keine Doppeleingaben / Medienbrüche

Durch die Schnittstellen zu den Büroverwaltungsprogrammen für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte (e-Consult WebAkte) können Sie die durch den Kfz-Betrieb eingegebenen Daten sofort übernehmen.

… für Kfz-Betriebe:

 

Dokumentengenerierung

Mit den eingegebenen Daten können Sie die RKÜ, die Anwaltsvollmacht und die Abtretung des Kfz-Sachverständigen vorausgefüllt ausdrucken oder sofort elektronisch unterschreiben lassen.

 

Auswertungen / Statistik

Sie können sich statistische Auswertungen über Schadenhöhen, Standzeiten uvm. anzeigen lassen. Diese Statistiken werden im Laufe der Zeit weiter ausgebaut.

 

gestärkt durch die Unterstützung von Experten

Durch eine umfassenden Betreuung durch einen Kfz-Sachverständigen und einen verkehrsrechtlich tätigen Rechtsanwalt ist eine 100%ige Durchsetzung des Schadenersatzes möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Quelle: BVSK IT GmbH

Rechnungs- Gutachten- und Kostenvoranschlagprüfungen sind immer dann erforderlich, wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht mit rechten Dingen vorgeht. Als Beispiel hierfür sind z.B. zu hohe Reparaturkosten eines durch Sie beschädigten Fahrzeuges zu nennen, oder aber die ausgewiesenen Reparaturkosten eines Schadens an Ihrem Fahrzeug kommen Ihnen zu gering vor.

 

In diesen Fällen ist es sinnvoll den Vorgang nochmals vollumfänglich überprüfen zu lassen.

Eine Reparaturüberprüfung wird immer dann erforderlich, wenn seitens der Versicherung Bedenken über eine vollumfängliche Reparatur bestehen. Ein weiterer Grund kann auch darin bestehen, dass Sie der Meinung sind, dass bei den ausgeführten Reparaturarbeiten nicht ordentlich gearbeitet wurde.

 

Besondere Aufmerksamkeit ist hier geboten, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Nicht sach- und fachgerecht ausgeführte Reparaturen werden Ihnen am Ende der Laufzeit in Rechnung gestellt. Sie haben im abschließenden Bewertungsprozess beim Leasingende nur eine geringe Chance diesen Umstand bei der reparaturausführenden Werkstatt zu reklamieren. So oder so ergeben sich für Sie erhebliche Mehrkosten aufgrund eines Mangels den Sie als Laie ggf. gar nicht nachvollziehen können.

Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel bei sogenannten Bagatellschäden erstellt. Hierbei kann es sich um ein Haftpflicht- oder auch Kaskoschadenereignis handeln. Als Bagatellschäden gelten Schäden bis zu einem Reparaturkostenbereich von 750,00€ … 1000,00€ zzgl. MwSt.

 

Aber Achtung! Ein Bagatellschaden wird häufig unterschätzt. Die Schadenhöhe kann bei den meisten modernen Fahrzeugtypen nicht mehr pauschal geschätzt werden. Je nach Ausstattung des Fahrzeuges werden umfangreiche Nebenarbeiten erforderlich. Des Weiteren müssen ggf. spezielle Herstellervorschriften bei der Reparatur beachtet werden. Darüber hinaus sollten keine Reparaturrisiken vorliegen, die im Rahmen einer Reparatur zu einer Reparaturkostenerhöhung führen würden.

 

Wie Sie sehen ist die Schadengrenze zur Abgrenzung eines Bagatellschadens damit schnell erschöpft und man spricht plötzlich von einem Unfallschaden, der bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges offenbarungspflichtig ist.

 

Versicherer werden Sie bei vermeintlichen Kleinschäden in der Regel zunächst immer auf die Einholung eines Kostenvoranschlages in einer Fachwerkstatt verweisen. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Ein Kostenvoranschlag kostet der Versicherung in der Regel nichts. Das Prognoserisiko liegt bei der Fachwerkstatt, die den Kostenvoranschlag erstellt hat. Sollte es im Rahmen der Reparatur zu einer Schadenerweiterung kommen, so verweisen Versicherer regelmäßig auf die Fachwerkstatt. Die Mehrkosten werden so auf Sie und die Fachwerkstatt verlagert.

ÜBER MICH

ICH BIN
IHRE EXPERTISE

Als Kraftfahrzeugtechnikermeister führte mich mein Weg 2008 in die Welt des Sachverständigenwesens. Dabei konnte ich mir eine stetige Weiterentwicklung meiner bisher gewonnenen Fertigkeiten und Kenntnisse aneignen. Um meine Fachkompetenz darüber hinaus weiter zu steigern, absolvierte ich zudem ein berufsbegleitendes Maschinenbaustudium, welches ich im März 2021 erfolgreich abgeschlossen habe. Im Jahre 2012 wurde ich als Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) zertifiziert. Als Zertifikatsinhaber unterliege ich einer regelmäßigen Überprüfung der Gutachtenqualität sowie des Nachweises der Fortbildung in meinem Fachgebiet.

 

Weitere berufliche Qualifikationen können Sie der folgenden Vita entnehmen, oder Sie stöbern etwas in meinem Linkedin– oder Xing-Profil.

1998-2002
Ausbildung zum Kfz-Mechaniker
2002-2007
Serviceberater (Auto Bierschneider GmbH) und Abteilungsleiter der Gebrauchtwagen-Großhandels-Logistik (Auto Bierschneider GmbH)
2004 / 2005
Fortbildung zum Kraftfahrzeugtechniker-Meister
01/2008
Kfz-Sachverständiger (GKK Gutachtenzentrale GmbH)
05/2012
Zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung durch IfS-Zert. Gültigkeitsdauer des Zertifikates: 23.05.2017
05/2012
Stellvertretender Niederlassungsleiter für die Bereichsniederlassung Nürnberg (GKK Gutachten GmbH)
2016 - 2021
Berufsbegleitendes Maschinenbaustudium mit Vertiefungsschwerpunkt: Kraft- und Arbeitsmaschinen
05/2017
Re-Zertifizierung als zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung durch IfS-Zert. Gültigkeitsdauer des Zertifikates: 23.05.2022
03/2018
Regionalleiter (GKK Gutachten GmbH) für den Großraum München
03/2020
Gründung eines eigenen Unternehmens und Start in die Selbständigkeit
08/2020
Mitglied im BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)
02/2021
Fortbildung: Fahrradsachverständiger
03/2021
classic-analytics Bewertungspartner
05/2021
Vom BVSK anerkannter Sachverständiger für Fahrzeuge mit Elektroantrieb / Hochvolt
10/2021
DAT Expert Partner

KONTAKTIEREN SIE MICH!

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

SACHVERSTÄNDIGENBÜRO ROTHMER

Florian Rothmer, B. Eng.
Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert) für
Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, durch IfS GmbH

Mitglied im BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen
Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)

Eichelschlag 5
92345 Töging
Telefon 08464 / 7923200
Fax 08464 / 7923057
Mobil 0151 / 67526078
E-Mail info@sv-rothmer.de

 

Geschäftszeiten
Montag bis Samstag: 08:00 – 20.00 Uhr
Sonntag geschlossen

 

Termine nach telefonischer Vereinbarung